Was zu tun ist, wenn ein Sterbefall eintritt?

Wenn der Todesfall in der Wohnung eintritt, muss
der Hausarzt oder Notarzt benachrichtigt werden,
um die Todesbescheinigung auszustellen.
Tritt der Todesfall im Krankenhaus oder im Heim
ein, veranlasst die Verwaltung die Ausstellung
der Tedesbescheinigung.

Nun benachrichtigen Sie telefonisch das
Bestattungsunternehmen ihres Vertrauens,
das nicht an Wohn-, Sterbe- oder Bestattungsort
gebunden sein muss, und vereinbaren einen
Termin


Beerdigungsinstitut Mehn-Gelmedin in Saarbrücken
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